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Fragen

1. Muss ich das Fitness-Abo kündigen?
 
Ja, das Abo (½-Jahres- und 1-Jahresabo) muss vor Ablauf schriftlich gekündigt werden. E-mails sind auch akzeptiert. Auf der Verlängerungs-Rechnung wird der Punkt 6 nochmals erwähnt. Falls Du Dein Abo verlängern möchtest, verlängert sich der Vertrag automatisch. (s. Vertragsbestimmunen, Punkt 6)
 
2. Kann ich das Abo unterbrechen?
 
Ja, das Abo kann mit einem freiwilligen Time-Stopp unterbrochen werden (z.Bsp. Juli/August). Der Time-Stopp ist im Voraus einzugeben und kostet pro Monat Fr. 20.-. Beim ½-Jahresabo ist 1 Monat, beim 1-Jahresabo sind 2 Monate möglich. (s. VB, Punkt 5)
 
3. Was mache ich, wenn ich z.Bsp. beruflich ins Ausland gehe oder ins Militär muss?
 
Bringe oder sende uns eine Kopie der Flugdaten resp. Kopie des Marschbefehls. Wir werden Deinem Abo die entsprechende Zeit kostenlos gutschreiben.
 
4. Was mache ich bei einer Trainingsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall?
 
Am besten informiere uns kurz per e-mail oder telefonisch. Sobald Du wieder trainieren darfst, bringst Du uns ein Arztzeugnis vorbei und wir werden Deinem Abo die entsprechende Zeit kostenlos gut-schreiben.
 
5. Kann ich das Abo in Raten zahlen?
 
Ja, es können ausnahmsweise Raten (max. 3 Raten) vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug von einer Rate wird sofort der Gesamt-beitrag fällig. Das Abo muss spätestens nach 3 Monaten (½-Jahresabo) resp. nach 6 Monaten (1-Jahresabo) bezahlt sein. Für Mahnungen kann eine Mahngebühr von Fr. 12.- in Rechnung gestellt werden.
 
6. Wie sieht es aus betr. Gutschrift „Krankenkasse“?
 
Das Combi Fit AG ist mit dem Label „QualiCert“ zertifiziert. (www.qualicert.ch) Die meisten Krankenkassen anerkennen dieses Label. Leider bezahlt die obligatorische Grundversicherung (KVG) keine „Gesundheitsförderungs-Beiträge“. Aus diesem Grund braucht es eine Zusatzversicherung (VVG), welche in den meisten Fällen einen solchen Beitrag pro Kalenderjahr entrichtet. Die QualiCert-Abobe-stätigung ist kostenlos an der Theke erhältlich.
 
7. Wie sieht es aus bei Wegzug oder Nichtnutzung des Abos?
 
Sowohl bei Wegzug wie auch bei Nichtnutzung des Abos besteht kein Anspruch auf Reduktion oder Rückerstattung des Beitrages. Die Geschäftsleitung ist aber immer offen und kooperativ. Evtl. kann die Restlaufzeit einer anderen Person (Mitglied oder Nichtmitglied) übertragen werden oder das Restguthaben wird in ein Geschenk-Gutschein umgewandelt.
 
8. Ab welchem Alter kann ich ein Fitness-Abo lösen?
 
Das Combi Fit bietet Schüler-Abos ab 14 Jahren an. Bei Minder-jährigen muss der Vertrag von den Eltern resp. Inhabern elterlicher Gewalt unterschrieben und ergänzt werden (Name, Vorname, Tel.-Nr.).
 
9. Muss ich mich für ein Probetraining anmelden?
 
Ja, eine Anmeldung ist erforderlich. Bei einem Kraft-Probetraining wird zuerst eine Checkliste ausgefüllt. (Präventiv / aus Sicherheit gegenüber dem Interessenten).
 
10. Ich möchte in eine Schnupper-Aerobic-Lektion besuchen. Muss ich mich anmelden?
 
Ja, am einfachsten ca. 10 Minuten vor Lektion-Beginn an der Theke anmelden.

Nachfolgend sehen Sie, wie unser Vertrag aufgebaut ist:

Adresse
Fitness - Center Combi Fit AG
Allmendweg 1
5621 Zufikon
056 631 12 22
combi-fit@bluewin.ch
Wir bieten
Krafttraining
Ausdauertraining
Milon-Zirkel
Group Fitness
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